Herzlich Willkommen,
liebe Kundinnen und Kunden.
Vielen Dank für die großartige Unterstützung und ihr Verständnis.
BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (aktualisiert 19.02.2021)
Die wichtigsten Änderungen:
- Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Kunde darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum.
- Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske)
- Für Kundinnen und Kunden gilt die vorgeschriebene FFP2 Maske.
Leider hält die Bundesregierung bzw. die Berufsgenossenschaft immer noch an der 10 m² Regelung fest und erschwert uns die Rückkehr in ein normales Arbeiten.
Um Ihnen dennoch zügig einen Termin anbieten und das komplette Team einsetzen zu können haben wir den "Salon Fischer", für die ersten Wochen, auf der anderen Straßenseite angemietet.